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Gewerkschaftsjugend nimmt Forderungen der VDSÖ an
ÖGJ: Rechte enden nicht am Kasernentor!

Das Interesse der jungen Gewerkschafter richtet sich zunehmend auf Präsenzdieneranliegen. Der jüngste Bundeskongress der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) übernahm eine Vielzahl von Forderungen der VDSÖ. Teilweise gehen sie sogar darüber hinaus: Etwa beim Kostgeld werden eine Vervielfachung von derzeit lächerlichen 4,- auf 26,40 Euro gefordert. Das entspräche dem gesetzlichen Diätsatz in Verwaltung und Wirtschaft. Warum auch nicht? Schließlich sollten sich Präsenz- und Zivildiener ebenso gesund ernähren dürfen, wie ihre älteren Kollegen. Jetzt heißt es, eine Strategie zur schrittweisen Umsetzung der ambitiösen Ziele zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Homepage kreiert: www.tagwache.at.

Foto: ÖGJDie Delegierten zum 31. Bundesjugendkongress des ÖGB am 18. April 2008 im Wiener Museumsquartier nahmen folgenden Antrag für Grundwehrdiener an:

Die Österreichische Gewerkschaftsjugend kämpft für die Rechte von jungen Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Diese Rechte dürfen nicht beim Kasernentor enden. Der Staat hat im Umgang mit jenen, die seiner Autorität ausgesetzt sind, auf seine Vorbildwirkung auf die Gesellschaft zu achten. Schon allein deswegen muss es im Interesse aller sein, dass die Grundwerte der Gewerkschaft und die Grundrechte von Arbeitnehmern auch in dieser Zeit gewahrt bleiben.

Der 31. Bundesjugendkongres des ÖGB fordert daher:

  • Tageskostgeldsatz in der Höhe von € 26,40 (steuerfrei) für jeden Verpflegungstag.
  • Unbegrenzter Nulltarif für Präsenzdiener für alle öffentlichen Verkehrsmittel.
  • 40-Stunden-Woche für Präsenzdiener ab Beendigung der Grundausbildung.
  • Nicht mehr als 10 Überstunden pro Woche.
  • 50-prozentige Abgeltung der Überstunden (1 Überstunde = 1,5 Stunden Freizeit).
  • Überstunden sollen nur aus dienstlichen Erfordernissen und in Absprache mit den gewählten Vertretern der Präsenzdienermöglich sein. Wach-, Bereitschafts- und ChvT-Dienste sollen als Dienstzeit angerechnet werden.
  • Generelle Bewilligungen zum Ausbleiben über den Zapfenstreich für alle dienstfreien Soldaten.
  • Garantie von wöchentlich mindestens 2 vollen aufeinanderfolgenden dienstfreien Tagen.
  • 12,5 Tage Urlaub im Laufe des Grundwehrdienstes.
  • Dienstfreistellung für die Erledigung persönlicher Angelegenheiten wie im ArbVG.
  • Entfernungszulage bei heimatfernen Einberufungen.
  • Menschenwürdige Unterkünfte.
  • Pro Mann in maximal 4er-Zimmer.
  • Eigenes Budget für Grundwehrdiener zur Einrichtung von Freizeitangeboten in den Kasernen in Verwaltung der Soldatenvertretung.
  • Für das Recht der Präsenzdiener, sich während der Arbeitszeit nach entsprechender Ankündigung zu versammeln, um ihre Probleme und Schwierigkeiten, die sich aus dem Dienst ergeben (wie bei Betriebsversammlungen), besprechen zukönnen.
  • Soldatenvertreter sollen ein Einspruchsrecht bei der ChvT- und Bereitschaftsdienstleistung haben.
  • Für das Recht auf Zusammenkünfte der Soldatenvertreter auf Regiments-, Kasernen- und Garnisonsebene.
  • Politische Bildung im Sinne von Demokratie, Antifaschismus und Frieden.

Mehr zur Präsenzdienerarbeit der ÖGJ unter: www.tagwache.at.


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