Das Programm der VDSÖ
Für die Rechte der Wehrpflichtigen
Aufgabe der überparteilichen Vereinigung Demokratischer Soldaten Österreichs (VDSO) ist die Wahrung und Förderung der allgemeinen sozialen und demokratischen Rechte der Präsenzdiener. Viele Rechte wurden bereits erkämpft. Die staatsbürgerlichen und Menschenrechte müssen selbstverständlich auch in den Kasernen gelten. Für die VDSÖ ist klar, dass diese Rechte nur durch das gemeinsame Auftreten von Präsenzdienern verwirklicht werden können. Deshalb strebt die VDSÖ die Einbeziehung in die Gewerkschaftsbewegung an. Die VDSÖ bekennt sich zur allgemeinen Wehrpflicht und zum Milizsystem.
I. Die Sozialen Rechte der Wehrpflichtigen
• Erhöhung des Monatsgeldes auf EUR 250,-.
• Angleichung des Tageskostgeldsatzes auf den Verpfleggeldsatz für Zivildiener von EUR 16,-
• Unbegrenzter Nulltarif für Präsenzdiener auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
• 40-Stundenwoche für Präsenzdiener. Nicht mehr als 10 Überstunden pro Woche. 100%ige Abgeltung der Überstunden (1 Überstunde = 1 Stunde Freizeit). Überstunden sollen nur aus dienstlichen Erfordernissen und in Absprache mit den gewählten Vertretern der Präsenzdiener möglich sein.
• Wach-. Bereitschaft- und ChvT-Dienste sollen als Dienstzeit angerechnet werden.
• Generelle Bewilligungen zum Ausbleiben über den Zapfenstreich für alle dienstfreien Soldaten (Gleichstellung der Präsenzdiener mit Chargen, UO und Offizieren).
• Garantie von wöchentlich mindestens 2 vollen aufeinander folgenden dienstfreien Tagen und zwar in der Regel am Wochenende.
• Eine Woche (= 5 Tage) Urlaub im Laufe des Grundwehrdienstes. Die Präsenzdienstzeit soll als Arbeitszeit angerechnet werden (bzgl. Urlaubsanspruch. Weihnachtsgeld. sonstigen Prämien).
• Dienstfreistellung für die Erledigung persönlicher Angelegenheiten im Ausmaß von 20 Stunden während der Präsenzdienstzeit.
• Entfernungszulage bei heimatfernen Einberufungen.
• Menschenwürdige Unterkünfte. Pro Mann mindestens 5 m2 Wohnfläche und maximal 4-er Zimmer.
• Schaffung von Möglichkeiten der sinnvollen Freizeitgestaltung in Selbstverwaltung mit eigenem Budget.
• Abschaffung der getrennten Verpflegung von Präsenzdienern, Chargen, Unteroffizieren und Offizieren.
II. Die demokratischen Rechte der Wehrpflichtigen
• Für das Recht der Präsenzdiener, sich während der Arbeitszeit nach entsprechender Ankündigung zu versammeln, um ihre Probleme und Schwierigkeiten, die sich aus dem Dienst ergeben, (wie bei Betriebsversammlungen) besprechen zu können.
• Soldatenvertreter sollen von ihrer Einheit, in der sie gewählt worden sind, nur mit eigener Zustimmung versetzt werden können.
• Soldatenvertreter sollen ein Einspruchsrecht bei der ChvT- und Bereitschaftsdienstleistung haben.
• Für das Recht auf Zusammenkünfte der Soldatenvertreter auf Regiments-. Kasernen- und Garnisonsebene. Mindestens zweimal jährlich sollen gesamtösterreichische Soldatenkonferenzen stattfinden bei denen ein bundesweiter Soldatenvertreterausschuss gewählt wird, der die Interessen der Präsenzdiener direkt gegenüber dem Verteidigungsminister vertritt. Ähnliche Strukturen sollen auf Landesebene geschaffen werden. Diese Ausschüsse müssen freien Zutritt zu allen Kasernen haben.
• Weg mit den Befehlen und Erlässen, die der Menschenwürde widersprechen (z.B. keine schikanöse Spindkontrollen, Recht auf freie Haartracht)
III. Ein demokratisch legitimiertes Bundesheer
• Stärkung der Miliz im Bundesheer
• Politische Bildung und Traditionspflege im Sinne der Demokratie, des Antifaschismus und des Friedens.
(beschlossen in der Vorstandssitzung am 9.März 2009)
|
|